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Grundsätzlich stehen alle Tiere, wie auch Wespen unter Naturschutz. Im Bundesnaturschutzgesetz steht, dass es verboten ist wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Außerdem dürfen die Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen nicht ohne vernünftigen Grund beeinträchtigt oder zerstört werden.
Entsprechend ausgebildetem Personal in Fachbetrieben für Schädlingsbekämpfung ist es erlaubt, nach Feststellen ob ein "vernünftiger Grund" vorliegt, ein Wespennest zu entfernen. Zunächst aber muss sichergestellt sein, dass es sich bei den Wespen nicht sogar um eine besonders geschützte Art handelt.
Zu dem Bundesnaturschutzgesetz gibt es die Bundesartenschutzverordnung. In dieser Verordnung stehen alle Arten, die unter einem besonderen Schutz stehen. Zu den Wespen, die unter besonderem Naturschutz stehen gehört zum Beispiel die Hornisse (Vespa crabro).
Handelt es sich um Wespen die unter besonderen Naturschutz stehen darf man sie weder zerstören, noch den Nestbau verhindern, egal wie klein das Nest auch sein mag. Solche Wespenarten zu entfernen, umsiedeln oder bekämpfen ist verboten und steht unter Strafe.
Wenn durch das Volk eine unumgängliche Gefährdung von Menschen besteht, kann man in Erwägung ziehen, ein Wespennest umzusiedeln zu lassen. Mit einer Umsiedlung sollte man aber zumindest solange warten bis die ersten Arbeiterinnen geschlüpft sind und dies einem Fachbetrieb überlassen. Andernfalls hat die Kolonie kaum eine reelle Überlebenschance. Außerdem muss eine Erteilung einer Ausnahmengenehmigung von den Verboten aus dem Bundesnaturschutzgesetz zum Zweck einer Umsiedlung erfolgt sein.
Wespen die unter besonderem Naturschutz stehen, kommen nicht sehr oft vor. Am häufigsten begegnet man hierzulande zwei Wespenarten, das sind die Deutsche Wespe und die Gemeine Wespe.
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Es gibt einige Möglichkeiten um Wespen zu vertreiben. Lassen sich die Wespen nicht vertreiben können Sie sich zunächst überlegen, ob ein "vernünftiger Grund" vorliegt, um das Wespennest entfernen zu lassen. Bedenken Sie dabei, dass auch Wespen einen Nutzen haben und ein wichtiger Bestandteil unseres Ökosystems sind. In einigen Fällen ist es ausreichend, einfach einige
Verhaltenstipps bei Wespen zu beachten.
1.) wenn Sie allergisch sind oder der Verdacht einer Allergie besteht
2.) wenn kleine Kinder oder Babys regelmäßig in der Nähe sind
3.) wenn sich ältere Menschen häufig in der Nähe des Wespennestes aufhalten
4.) wenn Sie Angst vor den Wespen haben, den Bereich des Nestes aber nicht meiden können
5.) wenn Gefahr besteht das die Wespen in den Wohnraum gelangen
FAZIT: Auch wenn Wespen unter Naturschutz stehen, wenn es für den Menschen gefährlich werden kann, womöglich eine Allergie vorliegt oder kleine Kinder gefährdet sind, dann sollte man sich darüber Gedanken machen ein Wespennest entfernen zu lassen.